Schadensbegrenzung - Schloss Sihlberg Stiftung

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Schadensbegrenzung

Ausschnitt aus der Vertiefungsarbeit 2011 von Dennis Schwyn:

2009-2010 Mein Vater unternahm unzählige Anläufe um die Denkmalpflege mit der Feuerpolizei zusammen auf Schloss Sihlberg zu bringen, damit die diversen offenen brandschutztechnische Probleme hätten innert nützlicher Frist bereinigt werden können, wie immer ohne Erfolg!
Der Schwarzer Peter wurde zwischen den einzelnen Ämtern während Jahren hin und her geschoben ohne eine konkrete Stellungnahme: Einziger Kommentar: man befinde sich in einem laufenden Verfahren und könne (wolle) sich nicht dazu äußern, solange der Rechtsweg läuft! Wenn der Bauherr alle laufenden Rekurse zurückzieht ist das Amt bereit über das weitere Vorgehen oder Baugesuche zu diskutieren. Im Klartext wird der Bauherr vom Bauamt dazu "angehalten" den ihm von Gesetzeswegen zustehenden Rechtsweg zu stoppen!  Nichts desto trotz müssen die Immensen Unterhaltskosten die jährlich für Schloss Sihlberg anfallen erwirtschaftet werden. Dies veranlasste meinen Vater, auf den Rechtsstaat Schweiz vertrauend, dem Bauamt die Stirne zu bieten und mithilfe von Brandschutzexperten und Denkmalschutzspezialisten ein Brandschutzkonzept zu erarbeiten, welche Schloss Sihlberg einerseits Denkmalpflegerisch unterstützt und andererseits eine dem Schloss Sihlberg gerechte multifunktionale Nutzung  ermöglicht.

Juni 2009
unterbreitete meinen Vater der Denkmalpflege schriftlich die vorgesehenen Änderungen  im Eingangsbereich, wo durch einfache Drehung und Verschiebung der Eingangstüre ein von der Feuerpolizei als unlösbares Problem taxierter Zustand, einfach und 100% reversibel bereinigt wurde. Im Weiteren war ein Notausgang durch wenige Eingriffe im nördlichen Bereich des Kellers geplant womit zusammen mit dem Verbinden der diversen Kellerräume miteinander ein einziger 250m2 großer Brandabschnitt mit 3 Notausgänge geschaffen werden konnte und entsprechend Platz für über 350 Personen bieten würde (450cm Fluchtweg/-türbreite mit 50Pers pro 60cm = 350Personen). Eine konkrete Reaktion der Denkmalpflege blieb allerdings aus.

Oktober 2009 reichte mein Vater ein Baugesuch zur Umnutzung von Schloss Sihlberg als Geschäftshaus beim Bauamt ein (inkl. brandschutztechnische Vorschläge). Ein von meinem Vater gewünschtes Treffen mit den betroffenen Amtsstellen zur Bereinigung von noch offenen Positionen wurde jedoch weiterhin stur verweigert! Das Baugesuch  hätte innerhalb 2 Monaten beantwortet werden können, per Gesetz spätestens nach 4 Monaten!
Februar 2010, 4 Monaten nach Einreichen des Umnutzungsgesuches, verweigerte das Bauamt weiterhin jeglicher Kommentar zum Baugesuch, welches meinen Vater dazu bewog dem Bauamt darüber zu orientieren, das Schloss Sihlberg in den nachfolgenden Wochen feuertechnisch aufgerüstet wird inkl. Plan-Beilagen. Meinem Vater und allen Beteiligten Experten war klar, wie Schloss Sihlberg für die vom Bauamt und der Denkmalpflege gewünschte „Geschäftsnutzung“ brandschutztechnisch aufgerüstet werden musste und die Zustimmung des Bauamtes entsprechend rein rhetorischer Bedeutung zukam; Da das Bauamt nun seit 4 Jahren Schloss Sihlberg betreffenden Gesuche völlig negiert, bzw. blockiert, musste mein Vater, für die Sicherheit der Liegenschaft  alleinig verantwortlicher, dringendst handeln, um Schloss Sihlberg, von der Feuerpolizei titulierter "eklatanter und Personen sträflich gefährdender  Zustand der Liegenschaft" und seine Besuchern,  gegen einen eventualen Brand zu schützen. Sämtliche Brandschutztechnische Maßnahmen, inklusiv der Einbau einer zertifizierter Brandmeldeanlage, aufgeschaltet zur Feuerwehr, wurde per Express in Auftrag gegeben.

Februar 2010,
unter Beizug, des im Bereich Brandschutz bedeutendsten und einflussreichsten Schreinerei auf dem Platz Zürich, welche auch für viele Aufträge für den Staat und Bund hinzugezogen wird und einen „hervorragender Draht zur Feuerpolizei“ in Zürich besitzt, wurde Vorort im Schloss Sihlberg die Aufrüstung der bereits massiven und äußerst schönen Türen im Erdgeschoss detailliert untersucht und die Umrüstung im gleichen Verfahren, wie bereits beim Umbau des Bundeshauses in Bern vorgeschlagen, im Kostenrahmen von knappe Fr. 120'000.- entschieden. Leider war dieser Schreinerbetrieb bereits völlig überlastet, weswegen mein Vater auf einen anderen Schreinerbetrieb ausweichen musste, welche die Umrüstung umgehend ausführte, mit noch besserem Feuerstoppendem Dämm-Material aus der Astronautik und erst noch wesentlich günstiger, knappe Fr. 13'000.- für alle 5 Doppeltüren!! Leider, wie sich später herausstellte, akzeptiert die Feuerpolizei keine  "NICHT ZERTIFIZIERTEN" Brandschutzangepassten historischen Türen, obschon sie nach dem genau gleichen Anforderungsprofil (50%  stärker dimensioniert als die Zertifizierte Konstruktion) aufgerüstet wurden wie diejenigen im Bundeshaus. Der Preiszuschlag für die feuerpolizeilich verlangte Zertifizierung von über 900% dürfte zu denken geben und die berechtigte Frage aufwerfen, wer alles von diesem Wuchergewinn profitiert. Erstaunlich auch deshalb weil die Feuerpolizei zwingend vorschreibt diese „Monopol-Schreiner-Firmen“ berücksichtigen zu müssen ansonsten keine Akzeptanz seitens der Feuerpolizei zu erwarten ist.

5. März 2010 war das Bauamt endlich zu einem Treffen mit meinem Vater Vorort auf Schloss Sihlberg bereit: frühestmöglicher Termin am 13. April 2010, 6 Monaten nach dem Einreichen des Baugesuches für die Umnutzung in ein Geschäftshaus!
Die Feuerpolizei beharrte auch nach der Begehung im April 2010 auf ihre Aussage, dass Schloss Sihlberg derart eklatante brandschutztechnische Mängel aufweist, dass weiterhin maximal 15 Personen sich gleichzeitig im Haus aufhalten dürfen; Sämtliche durchgeführte Änderungen am Gebäude waren vom Bauamt nicht bewilligt worden und somit inexistent!
Die Unfähigkeit/Unwille des Bauamtes die Brandschutztechnische Aufrüstung vom Schloss Sihlberg zu erlauben, sowie das Festhalten am Nutzungsverbot der Liegenschaft, hat Schloss Sihlberg, neben den sichere Einnahmen der vorangehenden Jahren von über CHF 5 Mio., auch den Bewohnern und dem Schloss selbst der erhöhte Brandgefahr "schutzlos" ausgeliefert!
Mein Vater, in Eigenverantwortung, musste deshalb selber die Initiative ergreifen und Schloss Sihlberg in allen Belangen feuertechnisch auf dem maximalst mögliche Stand ausbauen, zum Schutze der Liegenschaft und den darin aufhaltenden Personen!
Juni 2010 erhält  Schloss Sihlberg neben den vielen Brandschutztüren und Notausgang im Keller noch den letzten Schliff mit einer topmodernen "zertifizierten" Brandmeldeanlage, bereit direkt zur Feuerwehr aufgeschaltet zu werden.
• Interessantes Detail: Die von zertifizierten Firmen in Schloss Sihlberg installierte Rauchmeldeanlagesystem, welche dafür sorgt, dass bei der kleinsten Rauchentwicklung innert 3 Minuten die Feuerwehr Vorort ist, erhält von der Feuerpolizei keine Bewilligung zum Aufschalten an die Feuerwehr!
Die Feuerpolizei hält dafür weiterhin an ihre "amtsmissbrauchende" Verfügung, dass maximal 15 Personen sich im Schloss gleichzeitig aufhalten dürfen, fest und dies mit der alleinigen Begründung, dass Leib und Leben der Besucher in größter Gefahr wären, auf Grund der "eklatanten brandschutztechnische Mängel" im Schloss.
Erst im November 2011, nachdem mein Vater Herrn Fuchs, Leiter von „Schutz und Rettung“ die Problematik der „Filz-Schreinereien“ näher erläuterte ging alles sehr schnell: Tags darauf wurde Schloss Sihlberg nochmals begangen und die 15 Personen-Verfügung per sofort aufgehoben und 300 Personen für die unteren beiden Etagen bewilligt. Die oberen Geschosse wurden grundsätzlich fürs Wohnen frei gegeben. „Sehr erstaunliche Wende“!

Das nächste Baugesuch liegt bereits beim Bauamt auf:
„Schloss Sihlberg als Kultur- und Begegnungszentrum" für Persönlichkeiten und Unternehmen aus allen Bereichen, welche die Umwelt aktiv erleben und gestalten wollen“ .

 
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